Im Kindergarten werden 50 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt betreut.
Sowohl im freien Spiel als auch in gezielten pädagogischen Angeboten wird den Kindern Raum und Zeit gegeben, ihre Fähigkeiten zu entfalten.
07:30 bis 08:00 Uhr:
1. Bringzeit für unsere Frühdienstkinder von Krippe und Kindergarten
08:00 bis 08:30 Uhr:
2. Bringzeit für alle übrigen Kinder, dazu gehen sie in ihre jeweilige Stammgruppe.
08:30 bis 12:30 Uhr:
Kernzeit, das heißt, dass in diesem Zeitraum kein Bringen oder Abholen der Kinder möglich ist.
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07:30 bis 08:00 Uhr:
gemeinsamer Frühdienst in der Krippe für Krippen- und Kindergartenkinder (in der „Mäuschengruppe“)
08:00 bis 08:30 Uhr:
Ankommen in der jeweiligen Gruppe
08:30 bis 12:00 Uhr:
Morgenkreis mit Programm, Zeit für pädagogische Aktivitäten und Angebote, Möglichkeit zur gleitenden Brotzeit, Garten
12:00 bis 13:00 Uhr:
Mittagessen und Zähneputzen
13:00 bis 14:30 Uhr:
Möglichkeit zum Mittagsschlaf in der Turnhalle
Für Kinder, die nicht am Mittagsschlaf teilnehmen, gibt es eine Ruhezeit in den Gruppenräumen mit Geschichten, Musik und ruhigem Spiel.
14:30 bis 15:00 Uhr:
gleitende Brotzeit
14:30 bis 17:00 Uhr:
Freispiel und Abholen in den Gruppen, im Garten oder in der Spätdienstgruppe (Abholung der Kinder je nach Buchungszeit), Möglichkeit für päd. Angebote und Projektarbeit
Die Gebühren für die Kindertagesbetreuung sind abhängig von Buchungszeit und zusätzlichen Angeboten wie zum Beispiel Verpflegung. Die genauen Kosten entnehmen Sie bitte der Tabelle. Für Fragen zu Kosten und Gebühren stehen wir gerne zur Verfügung.
Geschwisterermäßigungen für Krippenkinder:
Für das 2. Kind ist der Beitrag eine Einkommensstufe niedriger.
Voraussetzung hierfür ist, dass für beide Kinder Kindergeld bezogen wird.
Die gleiche Voraussetzung gilt im Rahmen der Drittkindermäßigung:
Das 3. und jedes weitere Kind einer Familiengemeinschaft kann von den Beiträgen gänzlich freigestellt werden.
In allen Fällen der Geschwisterermäßigung muss ein Antrag gestellt werden. Dieser ist jedes Jahr neu zu stellen.
Diese Regelung gilt nur für in München wohnhafte Familien und kann nicht auf Gastkinder angewendet werden.
Bei einem Wegzug aus München fallen ab dem Umzugsmonat höhere Beiträge an, da dann die freiwillige Förderung durch die LHM entfällt.
Im Übrigen gelten die Regelungen der Landeshauptstadt München zur Erstattung von Elternentgelten im Rahmen der Münchner Förderformel.
Der Elternbeitrag wird für 12 Monate erhoben.
Essensgeld 110,00 € pro Monat (ohne Brotzeit)
Buchungszeitkategorie | >4 - 5 Std. | >5 - 6 Std. | >6 - 7 Std. | >7 - 8 Std. | >8 - 9 Std. | >9 Std. |
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Elternentgelt | 48 € | 58 € | 69 € | 79 € | 90 € | 100 € |
abzüglich Elternbeitragszuschuss des Freistaat | ||||||
Elternentgelt nach Abzug des Elternbeitragszuschusses | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
>4 - 5 Std. | >5 - 6 Std. | >6 - 7 Std. | >7 - 8 Std. | > 8 - 9 Std. | >9 Std. | |
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Gastkind | 117 € | 142 € | 167 € | 192 € | 217 € | 242 € |
Sie können sich bei uns gerne ganzjährig anmelden bzw. vormerken lassen. Nutzen Sie für Ihre Vormerkung bitte das Online-Anmeldungsportal der Stadt München.
Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen individuellen Termin.